In einen unverschuldeten Unfall zu geraten ist immer ein Ärgernis auf welches beide Unfallparteien hätten verzichten können. Zusätzlich kommt die Frage auf, wer für die Folgeschäden und kosten haftet. In den folgenden Zeilen klären wir daher die Frage, warum es sinnvoll ist, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und auf welcher Grundlage dem Geschädigten nach § 249 Abs 2 S. 1 BGB „…bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens …“ zusteht.
Grundsätzlich ist es relevant, der Versicherung den Schaden nachzuweisen. Wichtig ist hierbei, dass beispielsweise ein Kostenvoranschlag lediglich ein Versprechen der Werkstatt ist, ein bestimmtes Fahrzeug zu einem festen Preis zu reparieren. Da jedoch Wiederbeschaffungs- und Restwert oder die Wertminderung nicht in diese Berechnungen mit einfließen, resultieren daraus im Zweifelsfall Probleme bei der Schadenregulierung. Kommt es gar zu einer Gerichtsverhandlung, hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Anders als dies bei einem Schadensgutachten von einem zertifizierten Kfz-Sachverständigen der Fall ist.
1- Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Der Geschädigte ist Leiter des Restitutionsverlangens. Dadurch steht einem die Wahl des Kfz-Gutachters frei. Dieser Umstand bleibt auch bestehen, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Unfallgutachter beauftragt hat. Die Kosten für das Schadensgutachten sind ebenfalls erstattungspflichtig.
2- Unabhängige Beweissicherung
Um eine zuverlässige Basis zu schaffen, auf der alle Unfallschäden lückenloserkannt und ggf. repariert werden können, führt ein Kfz-Sachverständiger eine vollständige Beweissicherung durch. Dabei wird der Umfang und die Höhe des Schadens ermittelt, um eine belastbare Grundlage zu erhalten.
3- Anspruch bei Nutzungsausfall
Ein Unfallgutachten dient auch dazu die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festzustellen. Auf dieser Grundlage werden Ersatzansprüche wie beispielsweise der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen geltend gemacht.
4- Wiederverkauf
In Deutschland ist jeder Verkäufer eines verunfallten Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Schäden anzugeben. Durch das Schadengutachten kann sowohl der Unfallhergang als auch sämtliche Schäden belegt werden.
5- Deutliche Wertminderung
Mit der Wertminderung ist die Differenz zwischen dem Wert des vorherigen unfallfreien Fahrzeugs und dem Zustand nach dem Unfall gemeint. Die Höhe der tatsächlichen Summe lässt sich durch einen Unfallgutachter ermitteln.
6- Abrechnung auf Gutachtenbasis
Der Leiter des Restitutionsverlangens entscheidet, ob der Schaden repariert, fiktiv abgerechnet oder das verunfallte Kraftfahrzeug veräußert wird. Reparaturen, die anhand des Unfallgutachtens eines Kfz-Sachverständigen ermittelt wurden, müssen nicht zwangsläufig in Auftrag gegeben werden. Dies steht dem Geschädigten frei. Im Falle einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten ohne Mehrwertsteuer erstattet.
7- Freie Werkstattwahl
Die Wahl der Werkstatt steht einem in aller Regel frei. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch bei Kaskoschäden und Verträgen mit Werkstattbindung.
8- Mietwagen
Besonders ärgerlich ist ein unverschuldeter Unfall, wenn man auf das Fahrzeug angewiesen ist. Es besteht jedoch Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur beziehungsweise der Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs. Zudem kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden, sollte kein Mietwagen benötigt werden. Die Höhe wird dabei ebenfalls durch einen Kfz-Gutachter ermittelt.
9- Achtung Schadenmanagement
Im Regelfall bietet die gegnerische Haftpflichtversicherung an, die gesamte Abwicklung des Schadens zu übernehmen. Es wird jedoch davon abgeraten dieses Angebot anzunehmen, da der Gegenpartei damit jeder Entscheidungs- und Handlungsspielraum für die Wahl eines unabhängigen Kfz-Gutachters genommen wird. Sollte eine Reparatur nicht in einer Fachwerkstatt getätigt wurden sein, können zudem keine Garantieansprüche mehr geltend gemacht werden.
10- Ein Kfz-Gutachter bringt Sicherheit für alle Beteiligten
Ein Schadengutachten dient allen Versicherungsnehmern und schützt zugleich die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen.
11 Anwalt für Verkehrsrecht
Um gesetzliche Ansprüche durchzusetzen und nicht auf eventuellen Kosten sitzenzubleiben, ist es ratsam einen Anwalt zu beauftragen. Die Wahl des Anwalts steht einem dabei grundsätzlich frei, es wird jedoch empfohlen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu werden. Die Kosten trägt dabei die Versicherung des Unfallverursachers.